Wirecard: Tausende Anmeldungen ehemaliger Aktionäre belasten Bayerisches Oberstes Landesgericht

Es sind mehr als drei Jahre vergangen, seit der Zahlungskonzern Wirecard Pleite ging. Doch das Musterverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht ist für die Justiz nach wie vor eine massive Belastung. Wie aus dem Wirtschaftsmagazin “Capital” bekannt ist, sind bereits Tausende von Anmeldungen ehemaliger Wirecard-Aktionäre registriert worden und es stehen noch “mehrere Tausend” zur Bearbeitung an.

Diese sogenannten Sammelklagen stammen von Ex-Wirecard-Aktionären, die nach Aufdeckung der Bilanzbetrügereien im Jahr 2020 Einzelklagen gegen frühere Manager des Unternehmens und gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY eingereicht haben. Dem Gericht zufolge ist das Verfahren wegen seines Umfangs und seiner Komplexität einzigartig.

In Bezug auf Unterstützung hat das Gericht bisher nur wenige zusätzliche Kräfte erhalten: Einige Richter aus anderen bayerischen Gerichten wurden in geringem Umfang als wissenschaftliche Mitarbeiter abgeordnet. Ebenso sind einzelne Juristen teilweise für die Erfassung der Anträge entsandt worden – insgesamt aber jeweils weniger als drei zusätzliche Vollzeitstellen.

Die Sprecherin des Oberlandesgerichts warnt jedoch davor, dass mit den aktuellen personellen Ressourcen das Musterverfahren nicht bewältigt werden kann. Sie fordert eine “personelle Aufstockung sowohl im richterlichen als auch im nichtrichterlichen Unterstützungsbereich”.

Nach der Pleitewelle von Einzelklagen im Zuge des Wirecard-Zusammenbruchs Mitte 2020 hat das Bayerische Oberste Landesgericht ein Musterverfahren angeordnet. Im März 2023 wurde ein Musterkläger bestimmt.

Ursprünglich wurden acht Personen und Unternehmen als Musterbeklagte bezeichnet, später kamen noch ein weiterer Ex-Prüfer und ein weiterer Ex-Manager hinzu. Die Frist zur Anmeldung von Ansprüchen gegen diese beiden Personen läuft noch bis April 2024. Bis zum Abschluss des Musterverfahrens werden jedoch wahrscheinlich noch viele Jahre vergehen.

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