Die Ära der Steinhoff-Aktie ist vorüber. Für Investoren bedeutet dies einen Totalausfall. Alle, die ihre Anteile noch nicht abgestoßen haben, können den Verlust steuerlich nicht geltend machen. Der ehemalige CEO Markus Jooste könnte indessen eine Gefängnisstrafe drohen – er verlor seine Berufung gegen einen von einem deutschen Gericht ausgestellten Haftbefehl und erschien nicht zu dem angesetzten Prozess. Folglich lehnte das Oberlandesgericht Oldenburg seinen Einspruch gegen den Haftbefehl ab. Die Staatsanwaltschaft in Oldenburg hat nun die Möglichkeit, Joostes Auslieferung aus Südafrika zu beantragen.
Einstiger MDAX-Titel endet als Totalschaden
Letztendlich wird die Steinhoff-Aktie vom Markt verschwinden – zum Leidwesen der Anleger und Kunden, während Anwälte, Manager und Berater profitierten. Jedoch gilt stets: “Begrenze strikt Deine Verluste!” Anleger, die dieser goldene Regel auch bei ihren Investments in Steinhoff folgten, dürften letztendlich keinen Totalverlust erleiden müssen.
Der Fall mit Steinhoff kann jedoch als Mahnung für andere Anlageentscheidungen dienen – ein weiterer Beweis dafür ist Markus Jooste’s Situation – selbst ein möglicher Prozess gegen ihn in Deutschland würde nur wenig Trost bieten für alle Betroffenen Investors.
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