Steuerreformen und Grundsicherungsverbesserungen fordert das Münchener Ifo-Institut
Laut dem in München ansässigen Ifo-Institut ist eine Reform der Einkommenssteuer und der Grundsicherung dringend erforderlich, die jedoch keine zusätzlichen Kosten für den Staatshaushalt verursachen sollte.
Andreas Peichl, Leiter des Ifo-Zentrums für Makroökonomik und Befragungen, betonte, dass solche Reformen die Arbeitsstunden um das Äquivalent von 184.000 Vollzeitstellen erhöhen würden. Darüber hinaus könnten 172.000 Personen eine Beschäftigung aufnehmen. Insbesondere würde sich die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten merklich erhöhen.
Eine mögliche Herangehensweise zur Optimierung wäre laut dem Institut darin zu sehen, die Besteuerung von Familien zu reformieren. Dabei sollte das Ehegattensplitting in ein “Realsplitting” verwandelt und die Kinderfreibeträge erhöht werden. Des Weiteren empfiehlt das Ifo-Institut eine Erhöhung des Grundfreibetrags um 500 Euro auf nunmehr 11.408 Euro sowie des Werbungskostenpauschbetrags um 200 Euro auf insgesamt 1.430 Euro.
Als weiterer Vorschlag des Instituts steht die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags im Raum. Stattdessen sollte der Spitzensteuersatz sowie der Reichensteuersatz jeweils um zwei Prozentpunkte erhöht werden. Dies würde einen neuen Spitzensteuersatz von 44 Prozent bedeuten, welcher ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.809 Euro greifen würde. Entsprechend würde der neue Reichensteuersatz dann bei 47 Prozent liegen und ab einem zu versteuernden Einkommen von 302.825 Euro fällig werden – eine Erhöhung um 25.000 Euro gegenüber dem aktuellen Zustand.
Laut Ifo-Forscher Maximilian Blömer besteht auch bei der Grundsicherung trotz jüngster Bürgergeldreformen Verbesserungsbedarf – insbesondere hinsichtlich Alleinstehender, für die durch Anpassungen ein verfügbares höheres Einkommen erzielt werden könnte.
Zur Umsetzung dieses Ziels sollte laut Ifo-Institut die Hinzuverdienst-Regelung für Bürgergeld-Haushalte reformiert werden: Für Haushalte mit Kindern soll dabei ein Freibetrag von bisher 100 Euro bestehen bleiben, während über diesen Betrag hinausgehendes Einkommen bis zu einer Höhe von 360 Euro zu einer Anrechnungsquote von 80% führen soll.
Übertrifft das zusätzliche Einkommen diesen Betrag, so soll es wie bei kinderlosen Haushalten zu 60% angerechnet werden. Für kinderlose Haushalte wiederum bedeutet die Reform einen Wegfall des bisherigen Freibetrags.