BDI fordert umfassende Maßnahmen zur Ankurbelung des Neubaus in Deutschland

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat in einem umfassenden 19-seitigen Maßnahmenkatalog strategische Ansätze präsentiert, um die Neubauaktivitäten in Deutschland auf ein neues Niveau zu heben. Mit neuen Förderprogrammen und Vereinfachungen bei der Bautechnik und Baulandvergabe sollen baupolitische Ziele erreicht werden.

Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des BDI, Holger Lösch, zufolge sind bis dato alle Ziele rund um Wohnungsbau, Gebäudesanierung und Infrastrukturbau gescheitert. Er fordert daher eine rasche Umsetzung und Ausweitung der bereits gefassten Beschlüsse vom Wohnungsgipfel der Bundesregierung im September. Das Maßnahmenpaket beinhaltet unter anderem eine degressive Steuerabschreibung für den Wohnungsbau von sechs Prozent über sechs Jahre sowie verbesserte Bedingungen für die Wohneigentumsförderung.

Die Diskrepanz zwischen Baurechtvorgaben wie dem Wärmeschutz oder Schallschutz und der Barrierefreiheit führte laut dem Verband zu einer Kostensteigerung im Mietwohnungsbau von nahezu 20% zwischen 2000 und 2020 – das Bauland sogar um beträchtliche 63% seit 2009.

Eine Lösungsstrategie sieht die Bereitstellung mehr Grundstücke durch Städte vor – sowohl innerhalb bestehender Quartiere als auch auf ungenutztem Land (“grüne Wiese”). Zudem sollten Wohngebiete näher an Gewerbegebiete rücken können und Lärmrichtwerte flexibler gestaltet werden. Zukünftig ist eine Messung der Lärmwerte in Innenräumen vorgesehen, um Lärmkonflikte einfacher planungsrechtlich klären zu können.

Der BDI fordert zudem staatliche Unterstützungen – etwa Sonderabschreibungen für Teil- und Komplettsanierungen oder ein KfW-Förderkreditprogramm unter zwei Prozent. Auch kommunale Kosten sollen reduziert werden, indem auf die partiale Abschöpfung von Wertgewinnen aus Bauprojekten verzichtet wird.

Das vorgelegte Strategiepapier enthält auch Forderungen nach Erleichterungen bei Stellplatzverordnungen sowie Artenschutzstandards und schlägt weitere Subventionen für Eigenheim-Käufer vor. Hier soll zum Beispiel ermöglicht werden, dass Hauskäufer einen Teil der Zinskosten von ihrer Einkommenssteuer abziehen können.

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