Titel: Der Umgang mit Huawei und ZTE: Keine Schadensersatzmöglichkeit für deutsche Telekommunikationsanbieter
In der dynamischen Landschaft des 5G-Mobilfunknetzes könnten einige deutsche Telekommunikationsanbieter vor erheblichen Herausforderungen stehen, wenn die Bundesregierung beschließt, den Einsatz chinesischer IT-Technik einzuschränken. Diese eventuellen Beschränkungen könnten sich auf Technologieunternehmen wie Huawei und ZTE auswirken, die bereits sicherheitsrelevante Teile in deutschen Netzwerken installiert haben.
Ein Vertreter eines Ministeriums äußerte kürzlich im Digitalausschuss des Bundestages Bedenken hinsichtlich der aktuellen Rechtslage. Angesichts dieser Situation stehen die Provider offenbar vor einer ungewissen Zukunft – insbesondere da ihnen bei Einschränkungen oder Verboten von kritischen Komponenten keine Entschädigung zusteht.
Dies geht auch Hand in Hand mit der Position der EU-Kommission, die sich gegen Schadensersatzzahlungen ausspricht. Die Begründung hierfür liegt darin begründet, dass Netzanbieter, die proaktiv Risikomanagement betrieben haben und keine Geschäftsbeziehungen zu “Hochrisiko-Anbietern” eingegangen sind, im Falle von Entschädigungsleistungen benachteiligt werden könnten.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) noch mit der Überprüfung aller sicherheitsrelevanten Teile von Huawei und ZTE beschäftigt. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen Ende August vorliegen.
Es wird erwartet, dass den Anbietern eine mehrjährige Frist eingeräumt wird um bestimmte Komponenten auszutauschen – sollte dies notwendig sein. Es wird jedoch auch berichtet, dass mindestens einer der Netzbetreiber bereits eine Schadenersatzklage gegen den Bund vorbereitet hat.
Inmitten dieser Unruhen spricht sich Ulrich Kelber – Bundesbeauftragter für Datenschutz – für eine strengere Vorgehensweise gegenüber 5G-Zulieferern aus China aus. Er unterstreicht dabei weiterhin das Vorhaben nicht-europäische Produkte zumindest von Kernkomponenten des deutschen Mobilfunknetzes zu entfernen. Ein Schritt zur Stärkung des Datenschutzes innerhalb Deutschlands.