Die Finanzämter Deutschlands haben im Jahr 2022 Vermögensübergänge durch Erbschaften und Schenkungen in beträchtlicher Höhe von 101,4 Milliarden Euro bearbeitet. Diese beachtliche Summe zeigte jedoch einen Rückgang von etwa 14% im Vergleich zum Vorjahr, als der Höchstwert seit über einem Jahrzehnt erreicht wurde.
Bei näherer Betrachtung offenbaren sich spannende Einzelheiten. So verzeichnete das geschenkte Vermögen mit einem Rückgang um fast ein Viertel auf 41,7 Milliarden Euro einen bedeutenden Unterschied zum Vorjahr. Das verschenkte Betriebsvermögen fiel besonders ins Auge, da es sich im Vergleich zu 2021 halbierte (-53,7%) und auf bloß noch 12,4 Milliarden Euro sank.
Im Bereich der Schenkungen stachen zwei Arten von Vermögenswerten heraus: Grundstücke mit einem Wert von rund 14,9 Milliarden Euro (+5,2% zum Vorjahr) und andere Formen des Vermögens – darunter Bankguthaben oder Wertpapiere – mit insgesamt etwa 13,6 Milliarden Euro (+6% zum Vorjahr).
Fortsetzend lässt sich feststellen, dass das geerbte Vermögen nach vier Jahren kontinuierlichen Wachstums einen Rückgang um knapp sechs Prozent aufzeigen konnte. Im Jahr 2022 wurden hauptsächlich zwei Arten von Gütern geerbt: “übriges” Vermögen inklusive Bankguthaben und Anteilen sowie Grundvermögen – diese summieren sich auf respektable Werte von jeweils ca.29.6 bzw.23.7 Milliarden Euro.
Trotz des allgemeinen Sinkens der übertragenen Güter ist ein weiteres interessantes Detail anzumerken: Der steuerpflichtige Erwerb stieg nämlich im Laufe des Jahres um etwa anderthalb Prozentpunkte auf nunmehr ungefähr 58 Millionen an! Dahinter verbirgt sich eine Kombination aus fortlaufend steigenden Begünstigungen sowie höhere Freibeträge trotz sinkender Gesamtübertragungswerte.
Ein Blick auf die Steuerbegünstigungen selbst verdeutlicht diesen Trend eindrucksvoll: Im letzten Kalenderjahr betrugen die Begünstigungen bei den Erbschaften ca.3.9 Millionen; das entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum um nahezu ein viertel(-24%). Bei entsprechenden Zuwendungen ließ sich sogar ein Minus in Höhe eines halben Prozents feststellen (-55%).
Aufgrund ihrer signifikanten Rolle für die Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer sind persönliche Freibeträge ebenso relevant zu erwähnen – besonders bemerkenswert ist hierbei die positive Entwicklung bei den Summen im Rahmen der Zuwendungen (ca.+1%).
Zusammenfassend zeigt diese detaillierte Analyse deutlich die verschiedenen Dimensionen und Aspekte rund um das Thema Übertragung von Guthaben durch Wege wie beispielsweise Vererbung oder Geschenke in Deutschland während des vergangenen Jahres – eine komplexe Thematik voller nuancierter Variationen.