Eindrucksvolle Zahlen untermauern die Prognose, dass 2023 ein Rekordjahr für das Leasing von Fahrrädern und E-Bikes werden könnte. Allein in den letzten zwei Jahren wurden durch Leasing über eine Million Räder auf die Straßen gebracht, so Claudia Conender, Geschäftsführerin des Bundesverbands Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL). Damit trägt diese Art der Finanzierung maßgeblich zur Mobilitätswende bei.
Die Zahlen stützen diesen Trend: Der Anschaffungswert stieg allein im ersten Quartal 2023 um beachtliche 24 Prozent. Laut Wasilis von Rauch, Geschäftsführer der Initiative “Zukunft Fahrrad”, werden wir bis zum Ende des Jahres voraussichtlich die Zwei-Millionen-Marke erreichen.
Dienstradleasing wird mittlerweile von über 100.000 Firmen in Deutschland angeboten, darunter auch 70 Prozent der DAX-Konzerne. Dabei hat sich der Branchenumsatz seit 2019 vervierfacht – mittlerweile ist jedes vierte bzw. sogar dritte E-Bike ein Leasing-Rad.
Im Vergleich zu den Daten aus dem Vorjahr zeigt sich ebenfalls eine positive Entwicklung: Die Stückzahl neu geleaster Fahrräder lag im Jahr 2022 bei einer halben Million – ein Viertel mehr als im Vorjahr. Der entsprechende Anschaffungswert beläuft sich auf stattliche 2,1 Milliarden Euro.
Auch führende Leasinganbieter sehen optimistisch in die Zukunft und rechnen mit einer weiter steigenden Vertragsanzahl.
Große Unternehmen wie “Lease a bike” bestätigen diesen Trend auch aus eigener Erfahrung: “Das Interesse war noch nie so groß,” so das Unternehmen gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ). Aber auch kleinere Betriebe springen immer häufiger auf den Zug auf und erkennen das Potenzial dieser Art der Investition.
Ebenfalls erfreut zeigt sich Florian Baur Geschäftsführer von Job-Rad. Seit Unternehmensgründung haben sie bereits rund eine Million Arbeitsräder abgewickelt – etwa ein Drittel davon allein im Jahr 2022.
Dieser Boom zeigt deutlich auf, dass das Dienstradleasing einen wesentlichen Anteil am Aufschwung der Radwirtschaft hat.
Abschließend fordert die Branche eine Öffnung des Marktes für geleaste E-Lastenräder zur Nutzung im Lastverkehr vom Gesetzgeber – aktuell sind sie vom Leasingsystem ausgeschlossen weil Sie nur zur Nutzung überlassen werden aber nicht ins Eigentum übergehen können.