Die Eisenbahnergewerkschaft EVG und die Deutsche Bahn haben sich auf eine Schlichtungsvereinbarung geeinigt. Diese Einigung, die am Mittwoch erzielt wurde, legt die Abläufe und Regeln für die anstehenden Wochen fest.
Es ist jedoch zu beachten, dass der Bundesvorstand der EVG dieser Vereinbarung in seiner nächsten Sitzung am kommenden Dienstag noch zustimmen muss. Die SPD-Politikerin Heide Pfarr wurde als Schlichterin für die EVG benannt, während der CDU-Politiker Thomas de Maizière diese Rolle für die Deutsche Bahn übernimmt.
Die geplante Schlichtungsphase dauert vom 17. bis 31. Juli an und umfasst eine sogenannte Friedenspflicht vor sowie während des Prozesses. Demnach hat sich die EVG dazu verpflichtet, auch in der folgenden Urabstimmung keine Streiks durchzuführen.
Um einen ungestörten Ablauf zu gewährleisten, soll das Prinzip “Schlichten und Schweigen” befolgt werden: “Damit das Schlichtungsteam ohne Beeinflussung arbeiten kann”, wie aus einer Mitteilung der Gewerkschaft hervorgeht. Zwischenergebnisse des Prozesses sollen demnach nicht öffentlich gemacht werden.
Der Abschluss des Schlichtungsverfahrens erfolgt durch einen sogenannten Schlichterspruch – sollte ein Konsens zwischen beiden Parteien erreicht werden, wäre damit der Tarifkonflikt beendet und ein neues Tarifergebnis stünde bereit.
Ungeachtet dessen wird von Seiten der EVG nach dem Abschluss des Verfahrens eine Urabstimmung durchgeführt – unabhängig vom Ausgang oder Ergebnis des konstruktiven Dialoges.