Urlaubsgeld für Tarifbeschäftigte in Deutschland steigt im Jahr 2023 um 4,1 Prozent

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  • Beitrag veröffentlicht:4. Juli 2023
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Urlaubsgeld für Tarifbeschäftigte in Deutschland steigt im Jahr 2023

Neueste Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigen, dass das durchschnittliche Urlaubsgeld für Tarifbeschäftigte in Deutschland gestiegen ist. Im Jahr 2023 können sich Beschäftigte auf durchschnittlich 1.602 Euro brutto freuen, was einem Anstieg von 4,1 Prozent oder 63 Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Aber nicht alle Arbeitnehmer profitieren gleichermaßen davon. Fast die Hälfte aller Tarifbeschäftigten (46,8 Prozent) erhält im Jahr 2023 Urlaubsgeld. Dabei stellt sich eine bemerkenswerte regionale Diskrepanz heraus: In Westdeutschland erhalten Tarifbeschäftigte mit durchschnittlich 1.648 Euro rund 41 Prozent oder etwa einen Betrag von 479 Euro mehr als ihre ostdeutschen Kollegen (1.169 Euro).

Neben geografischen Unterschieden offenbart die Datenanalyse auch signifikante Branchenunterschiede hinsichtlich der Höhe des tariflichen Urlaubsgelds und dem Anteil der berechtigten Beschäftigten. Der Bereich “Informationsdienstleistungen” führt dieses Ranking an: Er hat das höchste tarifliche Urlaubsgeld von im Durchschnitt ausgezahlten 3.615 Euro zu bieten.

Allerdings sind nur etwa ein Drittel der dort Beschäftigten (35,4 Prozent) tatsächlich anspruchsberechtigt

Ebenfalls überdurchschnittliches Urlaubsgeld bekommen Mitarbeiter aus den Branchen “Gewinnung von Erdöl und Erdgas” mit durchschnittlich ausgezahltem Betrag in Höhe von 3.138 Euro und “Maschinenbau” mit 2.889 Euro.

Dagegen befindet sich das tarifliche Urlaubsgeld in Bereichen wie “Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten” sowie “Herstellung von Möbeln” nahe am Durchschnitt, sodass hier jeweils knapp zwei Drittel beziehungsweise vier Fünftel der Arbeitnehmer entsprechendes Geld erhalten.

In puncto niedrigstes Urlabgusgeld liegt der Bereich “Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften” vorne – hier werden fast alle betroffenen Arbeitskräfte lediglich mit gemittelten Betrag von ca.Der öffentlichen Verwaltung wird zum Schluss ganz klar untersagt – laut Statistikern zahlen sie überhaupt kein Urlabgusgütern aus.

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