Rheinmetall-Aktie: Empörungswellen geglättet – Was bedeutet das für Anleger?

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  • Beitrag veröffentlicht:2. Mai 2023
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Rheinmetall-Chef Armin Papperger hat in einem Interview mit der “Neuen Zürcher Zeitung” betont, dass Rheinmetall die Rechte bis zum Leopard 2A4 besitzt. Krauss-Maffei Wegmann (KMW), das als Entwickler des Kampfpanzers gilt, reichte daraufhin eine Unterlassungsklage gegen Rheinmetall ein.

Der Rechtsstreit zwischen den beiden deutschen Rüstungsunternehmen wurde jedoch beigelegt. In einer Pressemitteilung von Rheinmetall heißt es, dass weder Herr Papperger noch die Rheinmetall AG ausschließliche Rechte am Kampfpanzer Leopard 2A4 beanspruchen wollten oder wollen. Auf Basis dieser Klarstellung konnte der Prozess einvernehmlich beendet werden.

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Zur Einordnung: Die beiden Konzerne sind auf der einen Seite Wettbewerber, arbeiten auf der anderen Seite aber seit Jahrzehnten zusammen.

Bullet Points:
– Der Chef von Rheinmetall behauptete im Interview mit Neuen Zürcher Zeitung, dass die Firma alle Rechte für den Leopard 2A4 besitzt.
– Nach dem Interview verklagte Krauss-Maffei Wegmann Rheinmetall wegen unwahrer und irreführender Äußerungen.
– Beide Firmen haben sich ohne Gerichtsverfahren geeignet und somit ihren Streit beigelegt.
– Die Firma liefert für den „Leopard 2“ die große Glattrohrkanone und diverse Geschosse.
– Es handelt sich um zwei deutsche Rüstungsunternehmen, deren Zusammenarbeit seit Jahren andauert.

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