Europaparlament und EU-Staaten einigen sich auf Lieferkettengesetz für Großunternehmen

Es ist offiziell: Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben eine Einigung im Streit um ein europäisches Lieferkettengesetz erzielt. Dieser Meilenstein soll sicherstellen, dass große Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt durch ihre eigenen Aktivitäten oder die ihrer Tochtergesellschaften oder Geschäftspartner verursachen.

Die neu gebilligte Richtlinie enthält auch Bestimmungen für Sanktionen und zivilrechtliche Haftung bei Verstößen gegen diese Pflichten. Insbesondere müssen Unternehmen einen Plan annehmen, der gewährleistet, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Klimaabkommen übereinstimmen.

Das Gesetz gilt für große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von 150 Millionen Euro. Es gilt auch für Nicht-EU-Unternehmen, wenn sie drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie einen Nettoumsatz von 300 Millionen Euro in der EU erzielen.

Der Finanzsektor ist zunächst vom Anwendungsbereich ausgenommen, jedoch wird diese Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt überprüft werden. Weiterhin kann die Einhaltung der Vorschriften als Auswahlkriterium für die Vergabe öffentlicher Aufträge dienen.

Trotz des Bemühens einiger Wirtschaftsverbände, das EU-Lieferkettengesetz zu stoppen, wurde eine vorläufige Einigung erzielt. Die formelle Zustimmung durch das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten steht noch aus.

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