Die finanziellen Unterschiede zwischen Niedriglohnempfängern und Bürgergeldbeziehern in Deutschland
In Deutschland gibt es einen signifikanten Unterschied im verfügbaren Einkommen von geringverdienenden Arbeitnehmern und Beziehern von Bürgergeld, wie eine Studie des Ifo-Instituts zeigt.
Der Vergleich beginnt mit einer alleinstehenden Person, die ein Bruttoeinkommen von 1.000 Euro erzielt. Nach Abzug aller erforderlichen Steuern und Sozialbeiträge steht dieser Person ein Nettoeinkommen von 864 Euro zur Verfügung. Allerdings verringert sich dieses Einkommen weiter, sobald Ausgaben für Miete und Heizung abgezogen werden.
Angenommen, die durchschnittliche Kaltmiete liegt bei 430 Euro und die monatlichen Heizkosten belaufen sich auf weitere 80 Euro, verbleibt dieser Person nur noch ein tatsächliches Einkommen von nur noch 354 Euro pro Monat.
Im Gegensatz dazu erhalten Empfänger des jüngst erhöhten Bürgergeldes monatlich insgesamt 563 Euro; Miet-und Heizkosten sind dabei bereits durch das Amt gedeckt. Bei diesem Vergleich hat der Nicht-Erwerbstätige tatsächlich mehr Geld zur Verfügung – allerdings handelt es sich hierbei lediglich um eine einfache Gegenüberstellung ohne Berücksichtigung möglicher zusätzlicher Sozialleistungen für geringverdienende Arbeitnehmer.
Ein Niedriglohnempfänger kann beispielsweise Anspruch auf Leistungen wie Wohngeld oder einen Kinderzuschlag haben. Werden diese Leistungen in Betracht gezogen, bleibt dem Alleinstehenden mit einem Bruttoeinkommen von 1.000 Euro ein Nettoeinkommen von 891 Euro – ein Unterschied von 328 Euro im Vergleich zu einer nicht erwerbstätigen Einzelperson.
Die genaue Differenz hängt natürlich von der individuellen Familienkonstellation und dem tatsächlichen Einkommen ab. Allerdings zeigt die Studie des Ifo-Instituts auch auf, dass es keinen negativen Lohnabstand gibt, solange alle zustehenden Sozialleistungen auch tatsächlich in Anspruch genommen werden.
“Unabhängig vom Einkommensniveau hat eine Person grundsätzlich immer ein höheres Nettoeinkommen, wenn sie erwerbstätig ist im Vergleich zu einer arbeitslosen Person”, so die Schlussfolgerung des Ifo-Instituts. Grundlage dieser Berechnungen sind dabei der Rechtsstand 2024 für Bürgergeld, Grund- und Kinderfreibetrag sowie das Inflationsausgleichsgesetz.