In Deutschland erleben wir einen kontinuierlichen Anstieg der Regelinsolvenzanträge. Laut vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) stiegen die Insolvenzverfahren im August 2023 um 13,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Diese Erhöhung folgt einem bereits bemerkenswerten Anstieg von 23,8 Prozent im Juli 2023 gegenüber Juli 2022. Wichtig zu bedenken ist jedoch, dass die Verfahren statistisch erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts erfasst werden. Der eigentliche Insolvenzantrag könnte also in vielen Fällen fast drei Monate früher stattgefunden haben.
Die Daten aus dem Statistischen Bundesamt berücksichtigen nur Geschäftsaufgaben, die während eines Insolvenzverfahrens stattfinden und nicht solche aus anderen Gründen oder vor akuten finanziellen Schwierigkeiten.
Im ersten Halbjahr 2023 wurden nach endgültigen Ergebnissen insgesamt 8.571 Unternehmensinsolvenzanträge registriert. Das entspricht einem Zuwachs von beachtlichen 20,5 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2022.
Die Forderungen der Gläubiger aus diesen Insolvenzverfahren beliefen sich auf rund beeindruckende €13,9 Milliarden verglichen mit etwa €8,2 Milliarden im Vorjahreszeitraum.
Betrachtet man das Unternehmensspektrum auf nationaler Ebene genauer gab es per se in den ersten sechs Monaten des Jahres 25,3 Unternehmensinsolvenzen pro 10.000 Unternehmen.
Mit Blick auf die Branchen hatten Verkehr und Lagerhaltung mit 54,1 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen den höchsten Anteil, dicht gefolgt von anderen wirtschaftlichen Dienstleistungsbereichen wie beispielsweise Zeitarbeitsfirmen mit 41,3 Fällen. Die Energieversorgungsbranche verzeichnete hingegen die niedrigste Insolvenzhäufigkeit mit lediglich 2,4 Insolvenzen pro 10.000 Unternehmen.
Während wir diesen Trend bei den Unternehmensinsolvenzen sehen nehmen Verbraucherinsolvenzen ab: Im ersten Halbjahr 2023 wurden insgesamt nur noch 33.140 solcher Verfahren registriert – das sind immerhin schonhin um die1,9 Prozent weniger als im ersten Halbjahr des Vorjahres.