Seit der Einführung des 49-Euro-Tickets sind Verkehrsunternehmen vermehrt mit Fälschungen und Manipulationen konfrontiert. Laut Karl-Peter Naumann, dem Ehrenvorsitzenden des Fahrgastverbands Pro Bahn, verwenden einige Fahrgäste kopierte QR-Codes oder manipulierte Tickets. Allerdings kann der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) keine genauen Angaben zur Anzahl der Regelverstöße oder zum entstandenen Schaden machen.
Richard Lemloh, Sprecher der Eisenbahngesellschaft Metronom, bestätigt ebenfalls das Problem mit gefälschten und missbräuchlich genutzten Deutschlandtickets. Um diesem Trend entgegenzuwirken, hat das Unternehmen die Kontrollmaßnahmen verschärft. “Unser Personal ist dazu angehalten sich immer einen Lichtbildausweis vorzeigen zu lassen”, so Lemloh weiter.
Die 49-Euro-Tickets – sowohl in digitaler als auch in analoger Form – tragen einen QR-Code sowie den Namen des Karteninhabers und sind ausschließlich für den Abonnenten gültig. Sollten Tickets gefälscht oder missbraucht werden, stellen die Unternehmen Strafanträge aus.
Auch die Deutsche Bahn geht rigoros gegen Ticketfälscher vor: Bei Betrugsverdacht erstattet sie Anzeige bei der Bundespolizei. Reisende mit einem gefälschten Ticket müssen ein strafrechtliches Verfahren wegen Betruges, Urkundenfälschung und Beförderungserschleichung erwarten.
Vanessa Gölzer, Fachanwältin für Strafrecht aus Berlin erklärt: „Wer erstmals mit einem gefälschten 49-Euro-Ticket auffällt, muss normalerweise eine Geldstrafe befürchten“. Die Höhe dieser Strafe hängt jedoch von unterschiedlichen Faktoren ab wie Vorstrafen, dem Verhalten während und nach der Tat sowie persönlichem Hintergrund und Einkommen.