Die Reallöhne in Deutschland haben im zweiten Quartal 2023 einen leichten Anstieg verzeichnet. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) lagen sie um 0,1 Prozent über dem Vorjahreszeitraum, markieren den ersten Zuwachs seit zwei Jahren (Zweites Quartal 2021: +3,2 Prozent).
Der Nominallohnanstieg betrug sogar 6,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal – ein Höchstwert seit Beginn der Aufzeichnungen in 2008. Trotz einer Inflationsrate von 6,5 Prozent führte die hohe Steigerung der Nominallöhne zu einem leichten Reallohnwachstum.
Unterstützt wurde dieses Wachstum durch die Auszahlungen der Inflationsausgleichsprämie und die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde im Oktober 2022. Die Prämie kann bis zu steuer- und abgabefreien 3.000 Euro erreichen und ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Besonders stark profitierten geringfügig Beschäftigte mit einem Nominallohnzuwachs von beachtlichen 9,7 Prozent – hauptsächlich bedingt durch die Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenze auf monatlich 520 Euro sowie den erhöhten Mindestlohn. Auch Teilzeitkräfte (+7,2 Prozent) und Auszubildende (+8,4 Prozent) konnten deutliche Lohnsteigerungen verbuchen.
Vollzeitbeschäftigte verzeichneten mit einem Anstieg von nur leicht unterdurchschnittlichen +6,3 Prozent ebenfalls ein Lohnplus. Dabei hatte das Fünftel mit den geringsten Verdiensten mit +11,8 Prozent durchschnittlich sogar die stärksten Verdienststeigerungen.
Branchenspezifisch konnten vor allem das Gastgewerbe (+12,6%) sowie Kunst-, Unterhaltungs- und Erholungsindustrie (+11,9%) erhebliche Lohnsteigerungen verzeichnen. Der Verkehr-und Lagerei-Sektor kam auf einen überdurchschnittlichen Zuwachs von +10% – inklusive Luftfahrtsektor.
Die genannten Werte sind teilweise auch als Aufholeffekte aus der Coronakrise zu verstehen: Gerade genannte Sektoren waren stark vom Lockdown und Kurzarbeit betroffen.
Eine detaillierte Betrachtung aller Branchen zeigt allerdings ein gemischtes Bild: Das Vorkrisenniveau wurde fast überall wieder erreicht – lediglich bei Herstellung von Kraftwagen-, sonstigem Fahrzeugbau- sowie Luftfahrtbranche ist dies nicht der Fall.